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   LG Limburg, 10.12.2013 - 1 Qs 166/13   

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https://dejure.org/2013,40024
LG Limburg, 10.12.2013 - 1 Qs 166/13 (https://dejure.org/2013,40024)
LG Limburg, Entscheidung vom 10.12.2013 - 1 Qs 166/13 (https://dejure.org/2013,40024)
LG Limburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 1 Qs 166/13 (https://dejure.org/2013,40024)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus LG Limburg, 10.12.2013 - 1 Qs 166/13
    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht auch nicht entgegen, dass der Verteidiger erst nach Einlegung seine Bevollmächtigung darlegt und nachweist (BGH, Urt. v. 09.10.1989 - 2 StR 352/89, NJW 1990, 586, 587).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZB 7/13

    EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

    Auszug aus LG Limburg, 10.12.2013 - 1 Qs 166/13
    Damit ist der Rechtsanwalt G als Urheber der Beschwerdeschrift ausgewiesen, ersetzt doch die qualifizierte elektronische Signatur die Unterschrift (so für die vergleichbare Regelung in § 130a ZPO BGH, Beschl. v. 02.04.2008 - XII ZB 120/06, juris; Beschl. v. 14.05.2013 - VI ZB 7/13, juris).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 120/06

    Behebung des Mangels der Unterschrift in Berufungsschriftsatz

    Auszug aus LG Limburg, 10.12.2013 - 1 Qs 166/13
    Damit ist der Rechtsanwalt G als Urheber der Beschwerdeschrift ausgewiesen, ersetzt doch die qualifizierte elektronische Signatur die Unterschrift (so für die vergleichbare Regelung in § 130a ZPO BGH, Beschl. v. 02.04.2008 - XII ZB 120/06, juris; Beschl. v. 14.05.2013 - VI ZB 7/13, juris).
  • BayObLG, 06.10.1980 - RReg. 5 St 170/80

    Einlegung von Rechtsmitteln durch einen nicht vom Angeklagten oder vom Gericht

    Auszug aus LG Limburg, 10.12.2013 - 1 Qs 166/13
    Eine Einlegung durch einen Kanzleisozius ist nur dann zulässig, wenn dieser als allgemeiner Vertreter i.S.d. § 53 BRAO bestellt ist (BayObLG, Beschl. v. 06.10.1980 - RReg 5 St 170/80, juris; Gericke in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl. 2013, § 341 Rdn. 13); zu dieser Annahme besteht hier keine Veranlassung.
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